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Zusätzlich sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen

In diesem Vorsorgeschema ergeben sich leider große zeitliche Lücken, sodass wesentliche Entwicklungsschritte unbeobachtet bleiben. Daher empfiehlt der Berufsverband für Kinder- und Jugendärzte weitere Vorsorgetermine.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen übernehmen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen. Welche Krankenkassen dieses zur Zeit sind und welche Vorsorgeuntersuchung sie übernehmen, können Sie dieser Liste entnehmen.
Ansonsten sind diese Vorsorgeuntersuchungen bislang keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Krankenkassen sind aber bereits sehr an diesen erweiterten Vorsorgeangeboten interessiert, sodass auf jeden Fall ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden sollte. Privat Versicherte haben bereits jetzt den Anspruch auf eine jährliche Vorsorgeuntersuchung bis zum 14. Lebensjahr.

Im Folgenden erfahren Sie stichwortartig mehr zu den einzelnen Vorsorgeuntersuchungen.



U10

7. – 8. Lebensjahr

Bei der U10 wird nach Leserechtschreibstörungen, Rechenstörungen, Störungen der motorischen Entwicklung und des Verhaltens gefahndet.

U11

9. – 10. Lebensjahr

Die U11 befasst sich vor allem mit den Themen frühes Suchtverhalten, Umgang mit Stress, Medienkonsum, gesundheitsbewusstes Verhalten, Sportförderung und eventuelle Schulproblematik.

J2

16. – 17. Lebensjahr

Die J2 greift u.a. folgende Themen auf: Unfall- und Gewaltprävention, Sexualverhalten und Verhütung, Drogenprobleme, bei chronischen Erkrankungen Beratung zur Berufswahl aus ärztlicher Sicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 28.01.2012


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