Standardimpfungen

Grundimmunisierende Standardimpfungen

Ab dem 3. Lebensmonat sollte Ihr Kind zum ersten Mal geimpft werden. Um die Anzahl der nötigen Injektionen zu minimieren, werden sehr gut verträgliche Kombinations-Impfstoffe verwendet. Bei der ersten Impfung deckt ein einziger Impfstoff sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig ab: Diphtherie, Hepatitis B, Haemophilus influenzae Typ b, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Seit Juli 2006 ist gemäß der STIKO-Empfehlung auch die Impfung gegen Pneumokokken eine Standardimpfung für alle Säuglinge; diese findet parallel zur 6-fach-Impfung statt. Für einen sicheren Schutz wird jeweils insgesamt viermal geimpft.


Ab dem 12. Lebensmonat wird eine zweimalige kombinierte Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) empfohlen. Vorzugsweise soll das mit einem Kombinationsimpfstoff geschehen, der zweimal geimpft wird. Nachholimpfungen (bislang nicht an der zu impfenden Krankheit erkrankt und keine vollständige Impfabfolge) sollen gegen Masern, Mumps und Röteln jederzeit, gegen Windpocken bei Kindern ab 9 Lebensjahren durchgeführt werden, bei bestimmten Risiken (z.B. Neurodermitis) auch früher.

Die einmalige Impfung gegen Meningokokken C ist seit Juli 2006 eine Neuerung im Standardimpfkalender der STIKO, diese ist schon seit Jahren der Standard in mehreren europäischen Ländern. Auch empfiehlt die STIKO alle nicht geimpften Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren nachzuimpfen.

Seit 2006 besteht die Möglichkeit, sich gegen 4 Typen des Humanen Papilloma Virus (HPV) impfen zu lassen. Gebärmutterhalskrebs wird zu fast 100% durch HPV verursacht. Rund 70% aller Menschen in Deutschland stecken sich im Laufe des Lebens beim Geschlechtsverkehr an HPV an. Daher sollten sich junge Mädchen möglichst vor dem „ersten Mal“ impfen lassen. Eine generelle Impfempfehlung wurde 2007 für 12 – 17-jährige weibliche Jugendliche durch die STIKO ausgesprochen, bislang erstatten noch nicht alle Krankenkassen die Impfung. Inzwischen sind alle Krankenkassen zur Kostenübernahme verpflichtet, dies geschieht teils über Krankenkassenkarte, teils im Erstattungsverfahren, wir informieren Sie gerne über die Details.


Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger zunächst gebietsweise und schließlich weltweit auszurotten. Sinken Durchimpfungsraten, können bei uns sehr selten gewordene Erkrankungen wieder aus anderen Ländern eingeschleppt werden und Fuß fassen. Die heutzutage häufiger geführte Diskussion um die Notwendigkeit von Impfungen spiegelt eigentlich den Erfolg der Impfungen wieder: Wundstarrkrampf und Kinderlähmung z.B. kennen heutige Eltern gar nicht mehr. Dieses Kapital sollten wir an künftige Generationen weitergeben, sinken Durchimpfungsraten, kehren früher oder später manche Erkrankungen zurück.


Auffrischung Standardimpfungen

Auffrischungsimpfungen werden zwischen dem 5. – 6. Lebensjahr gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus) und Keuchhusten (Pertussis) und im Jugendalter gegen Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio) und Wundstarrkrampf (Tetanus) durchgeführt.

Erwachsene sollten alle 10 Jahre gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf (Tetanus) geimpft werden, einmalig zusätzlich auch gegen Keuchhusten (Pertussis).

Enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern und Geschwister) und Betreuer (Tagesmütter, ggf. Großeltern) ihres Säuglings sollten sich gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen lassen, auch wenn die letzte Impfung weniger als 5 Jahre zurückliegt. Dieses geschieht mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus). Diese Impfung kann bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt durchgeführt werden, ggf. zeitgleich mit Ihrem Kind.


Standardimpfungen in der Übersicht


Seite zuletzt aktualisiert am 15.08.2010


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